Führerschein ohne MPU 2015
Einhergehend mit der Anpassung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) an die europäische Rechtslage werden auch ausländische Führerscheine endgültig in Deutschland legitimiert sein, womit man die MPU umgehen kann. Und zwar auch dann, wenn ein Kraftfahrer in Deutschland eine Führerscheinprüfung nicht bestehen würde. Dem Führerschein ohne MPU 2015 kommt hiermit eine besondere Rolle zu.
Wie der Europäische Gerichtshofs (EuGH) in seinem Urteil entschied, sind EU-Fahrerlaubnisse, die nach Ablauf einer Sperrfrist sowie unter Einhaltung des Wohnsitzprinzips erworben wurden, unbedingt anzuerkennen. Dieses europäische Recht gilt auch dann, wenn der betroffene Karftfahrer nach deutschen Maßstäben ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist bzw. eine MPU für die Neubeantragung des Führerscheins notwendig wäre. In der Folge kann ein nach deutschen Vorschriften ungeeigneter Kraftfahrer die deutschen Fahreignungsregelungen umgehen und mit einem ausländischen Führerschein ohne MPU in Deutschland fahren. Führerschein ohne MPU: 2015 könnte das Jahr des EU-Führerscheintourismus werden.
Resolution zum Führerschein ohne MPU 2015:
- Es wird nicht in Frage gestellt, dass im europäischen Ausland erteilte Fahrerlaubnisse grundsätzlich anzuerkennen sind, so der EuGH.
- Hinsichtlich des “Führerscheintourismus” sollen gesetzliche Sperrfristen von fünf Jahren, im Wiederholungsfall von zehn Jahren, nach jedem Entzug der Fahrerlaubnis eingeführt werden. Der Betroffene muss dann die Möglichkeit haben, die Sperrfrist durch Nachweis der Eignung nach den FeV-Vorgaben jederzeit aufheben zu lassen. Dies soll aber frühestens nach Ablauf der bestehenden Mindestsperrfristen erfolgen können.
- Auf europäischer Ebene sollen die Eignungsvoraussetzungen vereinheitlicht werden; es soll ein europäisches Fahreignungsregister eingerichtet werden.
- §§ 28, 29 FeV müssen aus Gründen der Rechtsklarheit an die europäische Rechtslage angepasst werden, weil der derzeitige Wortlaut die Auslegung durch den EuGH nicht durchgehend berücksichtigt.
- Die Streitfrage, wann der ordentliche Wohnsitz im Sinn der Europäischen Führerschein-Richtlinie erfüllt ist, ist auf europäischer Ebene zu lösen.
Quelle:
www.autohaus.de
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